27. September, 2025
Das EES ist ein digitales System, das von der EU eingerichtet wird, um Ein- und Ausreisen von Drittstaatsangehörigen zu erfassen, die sich kurzfristig (bis zu 90 Tagen innerhalb von 180 Tagen) im Schengen-Raum aufhalten. Das bisherige Verfahren mit manueller Stempelung im Pass wird durch elektronische Erfassung ersetzt. Hauptbestandteile sind neben den klassischen Angaben aus dem Reisepass (Name, Geburtsdatum, Reisepassnummer etc.) auch biometrische Daten wie Gesichtsbilder und Fingerabdrücke. Diese Informationen sollen dazu dienen, Identitätsbetrug zu erschweren und klarer nachverfolgbar zu machen, wann und wo jemand ein- und ausreist, sowie ob die erlaubte Aufenthaltsdauer eingehalten wird.
Die Einführung erfolgt schrittweise über einen Zeitraum von sechs Monaten, beginnend mit dem offiziellen Start am 12. Oktober 2025. In dieser Phase kann es sein, dass nicht sofort alle Grenzübergänge mit der vollen biometrischen Erfassung arbeiten und bislang zur Stempelung im Pass notwendig ist. Erst nach Ablauf dieser Übergangszeit – geplant bis zum 10. April 2026 – soll das System im vollen Umfang bei allen Außengrenzen operativ sein.
Ein wichtiges Element ist, dass in den ersten Tagen oder Wochen der Anwendung an einigen Grenzübergängen biometrische Funktionen optional sind. Das heißt: Nicht überall wird sofort mit Fingerabdruck und Gesichtserkennung gearbeitet. Später jedoch sollen diese biometrischen Kontrollen an nahezu allen Grenzstellen zur Pflicht werden.
Mit Blick auf Datenschutz und Grundrechte gibt es erhebliche Aufmerksamkeit. Biometrische Daten gelten als besonders sensibel. Es bestehen Forderungen danach, klar zu regeln, wie lange Daten gespeichert werden, wer Zugriff hat, wie Fehler vermieden werden (z. B. falsche Zuordnungen) und wie fair der Zugang und die Nutzung des Systems für Reisende sein wird.
Die Umsetzung soll sicherstellen, dass Einreiseverweigerungen, Aufenthaltsüberschreitungen und andere Grenzprobleme besser dokumentiert werden. Behörden sollen in Echtzeit Zugriff auf relevante Informationen haben, etwa ob jemand schon einmal die Aufenthaltsdauer überschritten hat. Gleichzeitig ist vorgesehen, dass Reisende über ihre Rechte informiert werden können, z. B. über gespeicherte Daten und wie lange ihr Aufenthalt zulässig ist.